Ausstellung/ Zuchtschau

 

Ziel einer Zucht ist es, die Rasse kontinuierlich zu verbessern. Um verschiedene Vertreter einer Rasse vergleichen zu können, wurde ein Standard entwickelt. Anhand von Diesem werden die Hunde heutzutage auf Zuchtschauen von Richtern beurteilt. Der Richter entscheidet inwiefern der vorgeführte Rassehund dem Rassestandard entspricht.

 Im KfT gibt es 29 anerkannte Terrierrassen, die auf einer solchen Veranstaltung vorgeführt werden können. Die Hunde sind in Klassen nach Geschlecht und Alter eingeteilt.

 

Die Richter begutachten jeden Hund im Stand und in der Bewegung. Sie überprüfen sowohl den Körperbau und das Gebiss, als auch die Gesamterscheinung. Für die Platzierung werden Formwertnoten verteilt, der erstplatzierte Hund einer Klasse erhält außerdem eine Anwartschaft auf einen Championtitel.

 

Zuchtzulassungsprüfung

 

Bevor ein Rüde oder eine Hündin zur Zucht eingesetzt werden dürfen, müssen sie an einer Zuchtzulassungsprüfung erfolgreich teilgenommen haben.

Für die Teilnahme benötigt man mindestens 2 Richterberichte mit dem Ergebnis "SG" - sehr gut - von vorhergehenden Ausstellungen, außerdem muss der Hund für eine begrenzte Zulassung (von einem Jahr) mindestens 9 Monate, für eine unbegrenzte Zulassung mindestens 15 Monate alt sein.

 

Bei der Zuchtzulassungsprüfung wird der Hund wieder gemäß dem Rassestandard beurteilt. Am Schluss steht auch eine Wesensprüfung an. Hier wird getestet wie der Hund auf optische und akustische Reize, gegenüber Artgenossen und in Menschengruppen reagiert.

 

Ist auch dieser Test erfolgreich abgeschlossen, so ist der Hund zur Zucht zugelassen und darf verwendet werden.

 

17. 4. 2024:

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